AEMR

Das Recht auf eine angemessene Ernährung findet sich in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wieder.

ARTIKEL 25 (ANSPRUCH AUF SOZIALE FÜRSORGE)

(1) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. (2) Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

(Allgemeine Menschenrechtserklärung)

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