UN-Sozialpakt

Das Menschenrecht auf angemessene Ernährung ist verankert in Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO 1966), auch UN-Sozialpakt genannt.

Der Pakt wurde 1966 einstimmig von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist seit 1976 in Kraft, nachdem er von der erforderlichen Anzahl Mitgliedsstaaten ratifiziert worden war. Derzeit hat der Pakt 160 Vertragsstaaten.

Während bürgerliche und politische Rechte zumeist Abwehrrechte (status negativus) darstellen, dh das Individuum durch Entbehren von zB Folter schützt, werden die WSK [wirtschaftliche, soziale und kulturelle] Rechte meistens mit Anspruch auf soziale Leistungen (status positivus) in Verbindung gesetzt. Sie verpflichten die Staaten zur Sicherung grundlegender Güter und Sicherheiten.

Daher ist er von manchen Staaten nur unterzeichnet, aber nicht ratifiziert worden (siehe Liste).


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